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Hygiene & Sicherheit

REACH und Tattoofarben: Was die Regeln bedeuten und was nicht

Redaktion TattooPixx · veröffentlicht 20.05.2026 · aktualisiert 13.10.2026
Fläschchen mit blauer, grüner und schwarzer Tätowierfarbe neben einem leeren Etikett und einer Lupe auf heller Arbeitsfläche

„Blaue und grüne Tattoos sind verboten“ – dieser Satz geistert seit Jahren durch Foren und Kommentarspalten. Er stimmt so nicht. Was die EU-Regeln zu REACH und Tattoofarben tatsächlich festlegen, warum es um Pigmente und nicht um Farbtöne geht und was ein korrektes Etikett über deine persönliche Verträglichkeit aussagt, klärt dieser Faktencheck.

Drei Ebenen werden in der Diskussion oft vermischt: Ist eine Farbe rechtlich zulässig? Wie gut sind ihre Inhaltsstoffe wissenschaftlich bewertet? Und verträgt deine Haut sie? Jede dieser Fragen hat eine eigene Antwort – und keine ersetzt die anderen.

Was REACH bei Tattoofarben regelt

REACH ist die Chemikalienverordnung der Europäischen Union. Über sie hat die EU-Kommission Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Tätowiermitteln und Permanent Make-up eingeführt. Nach Angaben der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland betreffen sie unter anderem krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe, hautsensibilisierende und reizende Stoffe, Chemikalien, die in Kosmetika bereits verboten sind, Metallverunreinigungen, aromatische Amine und einige Pigmente. Grundlage waren wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beziffert den Umfang in seinen Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln: Rund 4.200 Substanzen wurden verboten oder in ihrem Einsatz stark eingeschränkt. Für manche Stoffe gelten dabei Höchstkonzentrationen statt eines vollständigen Verbots. Wichtig für die Einordnung: Tätowiermittel werden laut BfR nicht behördlich zugelassen. Für ihre Sicherheit sind Hersteller und Importeure verantwortlich, die Überwachungsbehörden ziehen Stichproben. In Deutschland gilt zusätzlich die Tätowiermittel-Verordnung von 2009.

Die Stichtage: 2022 und 2023

  • 4. Januar 2022: Die neuen Grenzwerte gelten EU-weit. Mehrere Länder, darunter Deutschland, hatten laut EU-Kommission einige der Stoffe schon vorher national verboten; nun gelten die Regeln in allen Mitgliedstaaten.
  • 4. Januar 2023: Ende der Übergangsfrist für zwei Pigmente, Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7. Die längere Frist sollte Herstellern Zeit geben, Ersatz zu finden.

Beide Stichtage liegen inzwischen zurück. In den beiden genannten Quellen haben wir bei der Recherche keinen Hinweis auf spätere Änderungen dieser Fristen gefunden. Wer es ganz genau wissen will, schaut in den aktuellen Text des REACH-Anhangs XVII, Eintrag 75.

Pigment statt Farbton: Warum Blau nicht gleich Blau ist

Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 sind laut EU-Kommission die am häufigsten verwendeten Pigmente für blaue und grüne Tattoos. Die ECHA konnte wegen begrenzter toxikologischer Daten nicht feststellen, dass sie für die Injektion in die Haut sicher sind. Das BfR schreibt, die verfügbaren Daten deuteten auf eine vergleichsweise geringe Toxizität hin, seien aber unvollständig. Eine gesundheitliche Risikoeinschätzung für Tätowiermittel könne es deshalb derzeit nicht abgeben. Die beiden Stellen widersprechen sich also nicht direkt: Beide sehen vor allem eine Datenlücke.

Entscheidend ist: Die Beschränkung betrifft bestimmte chemische Stoffe, nicht die Farben Blau und Grün an sich. Ein Farbton lässt sich aus verschiedenen Pigmenten mischen. Ein generelles Verbot blauer oder grüner Tattoos gibt es nicht. Ob ein bestimmtes Ink regelkonform ist, hängt von seiner Rezeptur ab – und nicht davon, wie es im Fläschchen aussieht. Auch bunte Stile wie Watercolor sind deshalb weiterhin möglich.

Die EU-Kommission schrieb 2022, für die bereits ab 2022 verbotenen Stoffe gebe es sichere Alternativen auf dem Markt. Diese Aussage bezieht sich auf die Verfügbarkeit von Ersatzstoffen im Sinne der Regulierung. Eine medizinische Unbedenklichkeitsgarantie für Ersatzpigmente ist sie nicht: Das BfR stellt klar, dass eine Positivliste mit gesundheitlich unbedenklichen Farben bisher nicht existiert und es keine Verwendungsempfehlungen ausspricht.

Was ein Etikett zeigt – und was nicht

Zu den REACH-Vorgaben gehört laut BfR die Deklaration der Inhaltsstoffe sowie von Spuren bestimmter Metalle, die Hautallergien auslösen können. Enthält ein Gemisch Nickel unterhalb des Grenzwerts, muss es trotzdem einen Hinweis tragen, dass es Nickel enthält und allergische Reaktionen hervorrufen kann. Das BfR empfiehlt, die Liste der Inhaltsstoffe auf der Flasche sorgfältig zu lesen.

Ein vollständiges Etikett sagt aber nur, was drin sein soll. Es sagt nicht, dass du die Farbe verträgst, und es ersetzt keine Laboranalyse einer bestimmten Charge. Das BfR nennt weitere offene Punkte: Pigmente können in die Lymphknoten wandern, Partikelgrößen stehen nicht auf den Behältern, und über Langzeitwirkungen ist wenig bekannt. Ob ein konkretes Produkt oder eine Charge auffällig war, lässt sich nur mit aktuellen Herstellerunterlagen, Behördenmeldungen oder Laborbefunden beurteilen. Das BfR verweist dafür auf das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate. Wir können und wollen hier keine Marken empfehlen oder freigeben.

Fragen, die du im Studio stellen kannst

  • Welche Farben verwenden Sie, und darf ich die Etiketten sehen oder fotografieren?
  • Enthält eine der Farben einen Nickel-Hinweis? Das ist wichtig, wenn du eine Nickelallergie hast.
  • Woher beziehen Sie Ihre Farben, und wie prüfen Sie, ob sie den EU-Vorgaben entsprechen?
  • Verdünnen Sie Farben, und wenn ja, womit? Das BfR rät zu Studios, die dafür nur steriles Wasser verwenden.
  • Arbeiten Sie nach der Hygienenorm DIN EN 17169, die das BfR empfiehlt? Mehr zum Thema findest du unter Hygiene.

Bei bekannten Allergien oder Hauterkrankungen klärst du Fragen zur Verträglichkeit vorab mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Weitere Punkte fürs Vorgespräch findest du in unserem Beitrag zum ersten Tattoo.

Mini-Glossar

  • REACH: EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die Regeln für Tätowiermittel stehen in Anhang XVII, Eintrag 75.
  • ECHA: Europäische Chemikalienagentur, die die wissenschaftliche Grundlage für die Beschränkung lieferte.
  • Pigment: Meist unlöslicher Farbkörper, der in der Haut verbleibt. Ein Farbton kann aus unterschiedlichen Pigmenten entstehen.
  • Grenzwert: Höchstkonzentration, bis zu der ein Stoff enthalten sein darf. Ein eingehaltener Grenzwert heißt nicht automatisch, dass der Stoff für jede Person verträglich ist.
  • Positivliste: Liste ausdrücklich unbedenklicher Stoffe. Für Tätowierfarben existiert laut BfR bisher keine.
  • Safety Gate: EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte, in dem auch beanstandete Tätowiermittel gemeldet werden können.

Fazit: Regelkonform heißt nicht garantiert verträglich

REACH hat die Anforderungen an Tattoofarben in der EU deutlich verschärft. Blaue und grüne Tattoos sind dadurch nicht verboten. Betroffen sind bestimmte Stoffe und Pigmente. Ein ordentliches Etikett zeigt, dass ein Hersteller die Kennzeichnungspflichten ernst nimmt. Es ist aber kein Gesundheitszeugnis, denn bei vielen Fragen sieht auch das BfR noch Forschungsbedarf. Ein Studio, das deine Fragen zu Farben offen beantwortet, ist ein guter Ausgangspunkt. Passende Studios findest du im TattooPixx-Studioverzeichnis.

Quellen: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Neue Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Tätowier-Tinten und Permanent Make-up gelten ab heute EU-weit, 04.01.2022; Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln, aktualisiert am 06.05.2025. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Bildnachweise stehen im Beitrag bzw. in der Bildunterschrift. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern über die Kontaktseite entgegen.
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